Bei vorfälliger Rückzahlung einer Geldanlage, bspw. eines Darlehens, zahlt der Darlehensnehmer das an ihn überlassene Darlehen vor dem Laufzeitende an den Darlehensgeber zurück. In diesem Fall entgehen dem Anleger mögliche künftige Zinserträge. Um diesen "Verlust von künftigen Erträgen" auszugleichen, kann sich der Gläubiger dazu verpflichten, dem Anleger eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.