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Fremdkapital
Definition
Als Fremdkapital bezeichnet man Geld dass einer juristischen Person, also zum Beispiel einem Unternehmen, von Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird. Hierbei wird die Kapitalüberlassung durch allgemeine schuldrechtliche Regeln definiert. Der Gläubiger hat bei der Vergabe von Fremdkapital einen Vergütungsanspruch der erfolgsunabhängig ist, vereinfacht die Kreditzinsen. Ein typisches Beispiel ist die Immobilienfinanzierung einer Mietwohnung durch eine Bank, die dazu Fremdkapital bereitstellt. Die resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen müssen vom Wohnungseigentümer geleistet werden, egal ob die Wohnung vermietet ist oder nicht. Das Gegenteil von Fremdkapital ist das Eigenkapital.