Klarheit in unklaren Zeiten – das ecoligo Geschäftsmodell im Detail erklärt

Blick auf ein Solarmodul bei Sonnenuntergang.

In der aktuellen Situation, hervorgerufen durch die COVID-19 Pandemie, sind wir als Menschen verunsichert. Unser Bild der Welt gerät aus den Fugen und wir erfahren täglich neue Unsicherheiten durch das sich ständig wechselnde Umfeld aus Regierungsentscheidungen, neuen Informationen durch die Medien und direktem Einfluss auf unser tägliches Leben. In solch ungewissen Zeiten fällt es schwer Entscheidungen zu treffen.

Doch das muss es nicht. Indem wir uns Wissen aneignen, können wir uns selbst diese Unsicherheit nehmen und Vertrauen gewinnen, dass wir selbst in volatilen Zeiten die richtigen Entscheidungen treffen. Das betrifft unter anderem auch Investitionsentscheidungen.

Deshalb habe ich mir die Zeit genommen, das Geschäftsmodell der ecoligo GmbH im Detail zu erklären und wie es sich gegenüber anderen Crowdinvestitionen verhält. Mit diesem Beitrag hoffe ich mögliche Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Warum mir das so wichtig ist?

Weil wir in der aktuellen COVID-19 Krise nicht vergessen sollten, dass es weiterhin eine Klimakrise gibt und wir alles dafür tun müssen, den Klimawandel aufzuhalten. und dazu möchte ich weiterhin möglichst viele Menschen animieren ihre Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken.

Wo soll ich investieren? Wieso die Investitionsstruktur eine große Rolle spielt

Crowdinvesting war Jahre lang in der Ecke des grauen, also unregulierten Kapitalmarkts zu finden. Durch das Kleinanlegerschutzgesetz wurde Crowdinvesting jedoch reguliert und gehört seit dem zu den alternativen Finanzinstrumenten. Nun wächst der Sektor exponentiell: zwischen 2011 und 2019 wurde über 1 Milliarde EUR in Projekte und Firmen in Deutschland investiert, allein im Jahr 2019 waren es 422 Millionen EUR, so der “Crowdinvest Marktreport 2019“ von Crowdinvest.de. Das Thema Crowdinvesting ist präsenter als je zuvor.

Die Idee des Crowdinvesting ist simpel: Viele Kleinanleger stellen Projektentwicklern Kapital zur Verfügung, sodass diese ein Vorhaben realisieren können. Das Vorhaben kann alles sein: Von einer Unternehmensfinanzierung, einer Finanzierung eines Produktes oder Prototyps bis hin zur Projektfinanzierung von Immobilien oder Erneuerbare-Energie Projekten. Und genau hier liegt eines der Probleme beim Crowdinvesting: Viele Plattformbetreiber stellen nicht transparent dar, in was genau Crowdinvestoren investieren und wie das Risiko dieser Investition aussieht.

Als Gründer eines Unternehmens, das als elementaren Teil das Crowdinvesting nutzt, würde ich daher gerne einen Beitrag dazu leisten, dass Sie als Crowdinvestor*in besser verstehen, wo eventuelle Fallstricke bei Ihren Investitionen zu beachten sind. Da wir mit der ecoligo GmbH bzw. der jeweiligen lokalen Tochterfirma (im Folgenden einzeln und auch gemeinsam als ecoligo bezeichnet) als Projektinhaber ausschließlich Solar- & Energieeffizienzprojekte finanzieren, liegt mein Schwerpunkt in diesem Artikel auch auf dieser Art von Projekten.

Martin Baart, CEO von ecoligo

Was macht ecoligo?

ecoligo ist ein Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Solar- und Energieeffizienzprojekte für Gewerbe- und Industriekunden in Entwicklungsländern zu betreiben. Das beinhaltet dabei die komplette Anlagenplanung, den Bau der Anlage als auch Wartung, Betriebsführung und Versicherung der Anlage. Wobei ecoligo jedoch auf lokale und internationale Partnerunternehmen, wie zum Beispiel die Allianz Versicherung, vertraut.

Bei diesem Geschäftsmodell zahlen die Kunden eine monatliche Gebühr über eine gewisse Vertragslaufzeit, um so am Ende der Laufzeit Besitzer der Solaranlage oder des energieeffizienten Equipments zu werden. Den Kunden wird damit das Aufbringen von Eigenkapital zur Investition erspart und gleichzeitig ermöglicht, ihre Energiekosten zu senken. ecoligo bietet diese Projekte über die Crowdinvesting Plattform ecoligo.com. Diese Plattform wird von der ecoligo invest GmbH betrieben, die ein Tochterunternehmen der CrowdDesk GmbH ist.

Wie funktionieren die Geschäftsmodelle von Crowdinvesting-Plattformen und von ecoligo?

Klassische Crowdinvesting-Plattformen verfolgen alle ein ähnliches Geschäftsmodell: Sie vermitteln Kapital an Dritte, für das sie eine Provision in Abhängigkeit der eingesammelten Finanzmittel erhalten. Dies hat zwei logische Konsequenzen: Plattformbetreiber haben ein Interesse daran zum einen möglichst viele Projekte und zum anderen Projekte mit einem möglichst großen Volumen möglichst schnell zu finanzieren. Denn dann erhält die Plattform am meisten Provision und kann die Kosten für den Betrieb der Plattform decken.

Dieses Geschäftsmodell ist sehr volatil, denn Provisionen werden nur fällig, wenn Projekte auch an die Plattform herangetragen und erfolgreich finanziert werden. Sprich: Wenn der Plattform einmal für Monate kein Projekt von Dritten vorgestellt wird, kann die Plattform auch keinen Umsatz über eine Provision erzielen.

Die Plattform ecoligo.com, dagegen hat diesen Druck nicht. Denn die Plattformkosten für den Betrieb werden direkt von der ecoligo GmbH über einen Partnervertrag getragen. Der Kooperationsvertrag zwischen der Plattformbetreiberin ecoligo invest GmbH und der ecoligo GmbH sieht vor, dass nur die ecoligo GmbH Projekte auf der Plattform vorschlägt. In diesem Geschäftsmodell erzielt die ecoligo GmbH keine Provisionserlöse. Die ecoligo invest GmbH erhebt lediglich einen Provisionsanspruch in Höhe der zu übernehmenden Kosten. Die ecoligo GmbH erzielt ihren Umsatz als Betreiber von Solar- und Energieeffizienzprojekten durch die monatliche Vergütung von Gewerbe- und Industriekunden.

Der wichtigste Unterschied im Geschäftsmodell ist hierbei also, dass ecoligo gleichgerichtete Interessen hat wie Sie als Crowdinvestor*in: Nur dann, wenn die Projekte erfolgreich sind, ihren monatlichen Verpflichtungen nachkommen, und somit in der Lage sind Zins & Tilgung an die Crowdinvestoren zu leisten, erwirtschaftet ecoligo Umsatz und letztendlich Gewinn.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Unterschieden im Geschäftsmodell?

Projekt- und Kundenprüfung aus Sicht der kapitalvermittelnden Plattform

Das Interesse anderer Plattformen ist, wie oben geschrieben, das schnelle Platzieren von möglichst vielen Projekten, um Provisionen zu erwirtschaften. Die Plattformen sind oftmals weit weg von den eigentlichen Projektinhabern und Ländern, in denen die vorgeschlagenen Projekte angesiedelt sind. Als Konsequenz werden Projekte präsentiert, bei denen wichtige Vertragswerke oftmals nicht vollständig geprüft werden. Wie auch? Projekte kommen von den verschiedensten Projektinhabern, aus den verschiedensten Ländern und in unterschiedlichsten Konstellationen, darüber hinaus mit wechselnden Technologien. Wichtig für Sie als Crowdinvestor*in ist, dass Sie das Vertragsverhältnis zwischen Projektinhaber und Endkunde verstehen und so auch die rechtlichen Möglichkeiten bei Nichtzahlungen des Kunden. Zudem sollten die Besitzverhältnisse der Projekte für Sie klar erkennbar sein. Die Plattformbetreiber geben ihr Bestes, diese Projektkonstellationen zu beschreiben. Scheuen Sie also nicht nachzufragen, sollte es unklar sein.

Plattformen, die rein als Kapitalvermittler agieren, müssen zudem eine weitere Hürde nehmen, um Projekte guten Gewissens den Crowdinvestoren*innen zu präsentieren: Die Überprüfung der Bonität der Endkunden, von deren Zahlungskraft wiederum der Projektinhaber abhängig ist. Aus Sicht der kapitalvermittelnden Plattform ohne direktes Vertragsverhältnis mit dem Endkunden ist das oft schwer umsetzbar. Da vertraglich aber die Rückzahlungen an die Crowdinvestorer*innen durch den Projektinhaber erfolgen, hoffen Plattformen oft darauf, dass der Projektinhaber seine Hausaufgaben erledigt und seine Kundenbonität geprüft hat. Wenn Endkunden jedoch nicht zahlen, droht sich der Zahlungsausfall vom Endkunden durch das Projekt über den Projektinhaber und damit bis zu den Crowdinvestoren*innen zu übertragen.

Mangelnde Durchgriffsrechte auf Projekte von Plattformen

Eine kapitalvermittelnde Plattform ist genau das: Eine Plattform, die Kapital von Crowdinvestoren*innen an Dritte, genauer gesagt an die Projektinhaber, vermittelt. Neben dem Vertrag zur Kapitalvermittlung besteht seitens der Plattform oftmals kein weiterer Anspruch gegenüber dem Projektinhaber, dem Projekt bzw. Asset oder gar dem Kunden. Sollte also der Projektinhaber, der die Solaranlage bzw. das Energieprojekt besitzt, seine Verträge zum Kunden hin schlecht ausgestaltet haben, oder der Kunde seine Rechnungen an den Projektinhaber nicht bezahlen, oder der Projektinhaber wiederum seine Zahlungen an die Crowdinvesting-Plattform nicht leisten, hat die Crowdinvesting-Plattform wenig bis keine Möglichkeiten ihren Zahlungsansprüchen Nachdruck zu verleihen. Ein weiteres Beispiel sind hier auch die Wartungsverträge. Sollte ein Projektinhaber diese nicht abschließen, auch wenn er das bei der Kapitaleinwerbung so präsentiert hatte, wird die Crowdinvesting-Plattform dies unter Umständen gar nicht mitbekommen. Gerade wenn Projektgesellschaften und Projekte nicht in Deutschland, sondern im Ausland sitzen, speziell in Entwicklungsländern, ist der Rechtsanspruch auf Zahlungen oder generell das Einhalten von Verträgen oftmals schwer durchzusetzen. Recht haben und Recht bekommen sind eben immer noch zwei Paar Schuh.

Wie hebt sich ecoligo bei der Endkunden- und Projektüberprüfung als auch bei den Durchgriffsrechten ab?

Im ecoligo-Modell sieht vieles anders aus. Als Anlagenbetreiber steht die ecoligo GmbH bzw. eine 100%-ige Tochtergesellschaft im direkten Kundenverhältnis mit dem Endkunden und erhält Zahlungen für die Solaranlage von diesem. Daher muss ecoligo eine finanzielle Überprüfung dieses Kunden vornehmen. Dies geschieht schon aus Eigeninteresse, aber eben auch, damit die Investitionen der Crowdinvestoren*innen ein möglichst geringes Risiko eingehen. Gleichzeitig werden nur Projekte gebaut, bei denen die zu erwartenden Erträge die laufenden Kosten des Projektes decken können.

Als Anlagenbesitzer legt ecoligo dabei außerdem höchsten Wert auf Komponentenauswahl und technische Bauqualität. ecoligo überprüft daher alle Partner, die schlüsselfertige Solaranlagen im Auftrag von ecoligo bauen mit einem externen Partner. Die Allianz Climate Solutions GmbH, eine Tochter der Allianz Versicherungsgruppe, ist als externer Dienstleister in der Lage diese Unternehmen zu überprüfen. Diese externe Validierung sorgt dafür, dass nur qualifizierte Unternehmen ecoligo’s Anlagen bauen, und steigert so die Qualität der Anlagen.

Als Besitzer der Projekte hat ecoligo als Gesellschaft außerdem das Eigentumsrecht der Anlage bis zum Ablauf des Vertrags auf der Kundenseite. Die Anlage ist also somit auch eine Sicherheit. Darüber hinaus besteht bei Nichtzahlung seitens des Kunden die Möglichkeit die Anlage abzubauen.

Des Weiteren hat ecoligo als Anlagenbesitzer ein Eigeninteresse daran, ordentliche Wartungs- und Betriebsführungsverträge abzuschließen. Diese sichern langfristig die Erträge der Solaranlage ab, indem die Performance hochgehalten wird. Hiervon profitieren der Kunde durch das Erreichen der geplanten Netzstromeinsparungen, als auch der Anlagenbesitzer, da ein zufriedener Kunde seine Rechnungen auch bezahlt.

Projektfinanzierung vs. Unternehmensfinanzierung: Warum ist die Unterscheidung so wichtig?

Auf den gängigen Energieplattformen wird das Einwerben von Kapital meist als Projekt präsentiert. Es gibt eine definierte Summe, die einzusammeln ist, um ein konkretes Vorhaben zu realisieren. Oftmals geht es dabei um den Bau einer Solaranlage bzw. die Installation von Energieeffizienz-Anlagen. Damit es sich um eine wirkliche Projektfinanzierung handelt, müssen jedoch ein paar Rahmenbedingungen gegeben sein, die ich hier gerne im Detail erläutern möchte:

  • 1. Eine Projektfinanzierung zeichnet sich dadurch aus, dass die eingesammelten Mittel ausschließlich für dieses Projekt eingesetzt werden. Eine Verwendung der Mittel für operatives Geschäft, den Aufbau einer Vertriebsmannschaft oder eine Aufteilung zur Umsetzung anderer, eventuell kleinerer Projekte ist damit nicht möglich.
  • 2. Das Projekt kann mit den eingesammelten Mitteln realisiert werden. Dabei ist es üblich andere Mittel, wie z.B. Eigenkapital oder weitere Darlehen, zu verwenden. Wichtig ist, dass diese anderen Mittel in der Darstellung des Projektes ersichtlich sind und den Crowdinvestoren*innen offengelegt werden.
  • 3. Dem eingeworbenen Kapital steht ein Asset gegenüber, das damit finanziert wird. Dabei ist es üblich, dass entstandene Projektentwicklungskosten auch mit eingeworben werden – hierbei ist jedoch zu beachten, dass vor dem Crowdinvesting bereits ein Vertragsabschluss mit einem Endkunden besteht. Dies ist der Unterschied zu Finanzierungen von reinen Projektentwicklungen mit ungewissem Ausgang, ob überhaupt ein Projekt zustande kommt.
  • 4. Das Asset ist in der Lage die operativen Kosten für Wartung und Betriebsführung als auch Administration, und darüber hinaus die Zahlungen an Zins und Tilgung an alle Darlehen über die Laufzeit des Projektes zu bedienen.
  • 5. Es gibt klar erkenntliche Einnahmen, die das Projekt bei Umsetzung erzielt, z.B. durch den Verkauf des Stroms, den das Projekt erzeugt.
  • 6. Die Laufzeit des Projektes ist zeitlich begrenzt und wird durch den Vertrag mit dem Endkunden vereinbart.
  • 7. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Projektes muss bei der Projektprüfung vorliegen, hieraus sind die Punkte 1-6 klar ersichtlich.

Nur wenn diese Punkte eingehalten sind, handelt es sich um eine Projektfinanzierung. Warum das wichtig ist?

Weil es, wenn es keine Projektfinanzierung ist, ein deutlich höheres Risiko gibt! Finanziert man zum Beispiel eine Projektentwicklung, so gibt es noch gar keinen Vertrag mit einem Endkunden, sondern mit etwas Glück eine Absichtserklärung – mit etwas Pech gar nichts. Man trägt also nicht das Risiko des Projektes, sondern das Risiko, dass und ob es überhaupt zu diesem Projekt kommt.

Das gleiche gilt bei Unternehmensfinanzierungen: Finanziert man zum Beispiel den Aufbau eines Vertriebsteams, so ist ja gänzlich ungewiss, ob dieses im Vertrieb jemals erfolgreich sein wird und es zu Verkäufen kommt, die die geleistete Finanzierung zurückzahlen können. Gleichzeitig kann es sein, dass selbst bei Erfolg bei den Verkäufen, ein Unternehmen aus anderen Gründen in Konkurs geht und so das geleistete Darlehen nicht getilgt werden kann. . Das Risiko ist also auch hier um ein Vielfaches höher.

Splittet man das eingesammelte Kapital auf viele kleinere Projekte auf, so ist oft nicht klar: Wie ist hier das Risiko? Wie stehen Einnahmen von Projekten gegenüber den laufenden Kosten? Und zuletzt auch: Handelt es sich überhaupt um Projekte oder finanziert man nur den Einkauf von Komponenten und deren Verkauf und in Wahrheit gibt es gar keine Projekteinnahmen über einen langfristigen Vertrag? Daraus ergibt sich auch die logische Konsequenz: Sollte ein Projekt nach Einwerbung der Mittel nicht zustande kommen, so sollte die Plattform aktiv darauf hinwirken, dass der Emittent das Kapital zurückzahlt. Sofern der Emittent den Wunsch äußert, den Darlehenszweck für andere, deutlich höher im Risiko stehende Alternativen, wie zum Beispiel eine Unternehmensfinanzierung, zu ändern, muss dies durch die Plattform geprüft und den Anlegern deutlich aufgezeigt werden. Dies aber steht wieder im Gegensatz zum Interesse der Plattform, da diese dann keine Provision erwirtschaftet – und das nach getaner Arbeit der Einwerbung des Kapitals.

Mitdenken ist angesagt!

Eines sei gesagt: Alle Risiken kann man nie ausschließen. Das zu glauben wäre utopisch. Aber man sollte seine Investitionen mittels Crowdinvesting überlegt tätigen. Mitdenken hilft dabei ungemein. Sollten bei der Einwerbung des Kapitals irgendwelche Fragezeichen aufkommen, die die Plattform oder der Projektinhaber nicht beantworten können, oder nur mit vagen Beschreibungen, die blumig gehalten ein Wohlfühlklima erschaffen: Finger weg! Genauso, wenn es keine klare Wirtschaftlichkeitsberechnung gibt, die das Projekt transparent darstellt.

Und sollten Sie bereits investiert haben und der Plattformbetreiber kommuniziert eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke, dann machen Sie vom 14-tägigem Rücktrittsrecht Ihrer Investition Gebrauch! Denn, sollten Sie einer Verwendung für andere Zwecke zustimmen, dann wird Ihr Investment verwendet – mit ungewissem Ausgang was eine mögliche Rückzahlung betrifft.

Beachten Sie jedoch ein paar einfache Grundregeln, die ich Ihnen hoffentlich näherbringen konnte, steht nachhaltigen Investitionen mit attraktiven Renditen nichts im Wege!