Fragen Sie den CFO: Alles rund um die Co-Finanzierungsstruktur von ecoligo

Markus Schwaninger, CFO von ecoligo, im Berliner Hauptsitz von ecoligo

Am 12.04.2021 hat Markus Schwaninger, CFO von ecoligo, Fragen der Crowdinvestor*innen bezüglich der neuen Co-Finanzierungsstruktur beantwortet. Bei dieser neuen Struktur, die das erste Mal bei dem Projekt 1,2 MWp Solaranlage – Kim Duc Anwendung gefunden hat, übernehmen vorrangige Darlehensgeber einen Teil der Projektfinanzierung. Dies geschieht vor allem, um große Projekte noch schneller finanzieren und somit realisieren zu können.

Alle Fragen der Crowdinvestor*innen und die Antworten des CFO finden Sie zum Nachschauen im Video. Zusätzlich haben wir weiter unten eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet.

Um das Wichtigste vorwegzunehmen:

Werden von nun an alle Projekte nach der neuen Struktur gestaltet oder wird es weiterhin Projekte geben, die zu 100% crowdfinanziert werden?

Wir werden auch weiterhin Projekte veröffentlichen, die vollständig von der Crowd finanziert werden. Nur bei den größeren Projekten soll die neue Co-Finanzierungsstruktur umgesetzt werden. So streben wir ein ausgewogenes Verhältnis von nur durch die Crowd und mithilfe von vorrangigen Darlehensgebern finanzierten Projekten an. Aktuell befinden wir uns dazu in Gesprächen mit institutionellen Investoren für Portfolios in Vietnam, Kenia und Ghana.

Welche Kriterien bestimmen, ob ein Projekt in das Portfolio mit vorrangigen Kapitalgebern aufgenommen wird?

Da gibt keine bestimmten harten Kriterien. Es gibt eine Reihe von Darlehensgebern wie Entwicklungsbanken oder Impactfonds. Diese sammeln unter anderem auch Gelder von Firmen und sonstigen Geldgebern ein, die als Fondsstruktur aufgesetzt und dann als Darlehen weitergereicht werden. Alle haben gemein, dass sie sich in unseren Märkten auskennen und ähnliche Werte in Bezug auf Klima- und Entwicklungsarbeit vertreten, was für uns wichtig ist.

Werden die institutionellen Darlehensgeber im Falle eines Projektausfalls nur für ihr Kapital oder auch für Renditeausfall kompensiert?

Nur für das Kapital. Konkret für den Betrag, den wir den institutionellen Darlehensgebern zu diesem Zeitpunkt noch schulden würden. Zukünftige Zinsen werden demnach nicht kompensiert, die Zinsen, die bis zu dem Zeitpunkt schon aufgelaufen sind, allerdings schon. Über die Höhe der Zinsen, die den institutionellen Darlehensgebern geboten werden, können wir keine Auskunft geben.

Mit welcher Eigenkapitalquote sollen die Projekte durchgeführt werden?

Dieser Bestandteil ist noch nicht fest finalisiert und wird noch mit den institutionellen Darlehensgebern besprochen. Wir rechnen aber mit einer Eigenkapitalquote von etwa 20%.

Diese Information können wir erst mit Abschluss der Verträge veröffentlichen. Bei den regulär crowdfinanzierten Projekten werden 100% der Projektkosten über die Crowd finanziert, wie auch immer aus der jeweiligen Wirtschaftlichkeitsberechnung ersichtlich ist.

Wenn jetzt deutlich größere Projekte finanziert werden, könnte man dann nicht einzelne Gesellschaften pro Projekt vor Ort gründen, um das Projektportfoliorisiko der nachrangigen Crowdinvestment-Gläubiger dadurch zu reduzieren?

Bei dieser Methode gilt es die Transaktionskosten für die Finanzierung und die administrativen Prozesse zu berücksichtigen. Ab einer gewissen Größe von Projekten kann es durchaus sinnvoll sein, einen Projektinhaber, d.h. eine Projektgesellschaft, pro Projekt zu haben. Dazu müssten die Projekte aber noch ein bisschen größer sein als es im Moment der Fall ist, damit der finanzielle und administrative Aufwand gerechtfertigt sind. Zum anderen stellt sich die Frage, wie durchführbar diese Strategie zurzeit in Deutschland ist.

In der Struktur, die uns der Gesetzgeber momentan für unser Finanzprodukt vorgibt, müsste man dazu auch eine einzelne Gesellschaft in Deutschland eröffnen. Dadurch hätte man pro Projekt zwei Gesellschaften und damit doppelte Transaktionskosten.

Es wird aber bald eine Regulierungserweiterung im Rahmen des European Service Provider Regimes geben, die auf kompletter EU-Ebene greift und die Crowdfunding Regulierungen innerhalb der EU vereinheitlicht. Im Zuge dieser Regulierung wird es voraussichtlich auch möglich sein, in einer Emissionsgesellschaft in Deutschland eine Verlustbeteiligung einzubauen, was dann dazu führt, dass diese Gesellschaft kein Portfoliorisiko per se trägt, sondern dass man innerhalb einer Gesellschaft trotzdem mehrere Projekte von mehreren Gesellschaften vor Ort finanzieren und somit eine klare Risikotrennung gewährleisten kann. . Das wird es möglich machen, immerhin bei den großen Projekten immer nur das einzelne Risiko zu tragen.

Die Regulierung wird im November in Kraft treten. Wir hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörde BaFin die Gesetzesgrundlagen bis dahin entsprechend vorbereiten, damit wir rechtzeitig mit der Lizenz loslegen können.

Derzeit sind vor allem Projekte in Asien und Afrika im Angebot. Wird es auch weitere Angebote in Lateinamerika geben?

Aktuell rechnen wir damit, dass auch 2021 Vietnam unser stärkster Markt bleiben wird. In Ghana und Kenia erwarten wir großes Wachstum. Wir halten aber weiterhin an unserer globalen Firmenaufstellung fest. Zusätzlich zu unserem Standort in Costa Rica haben wir seit Ende letzten Jahres einen Mitarbeiter in Chile, sodass mehr Projekte im südamerikanischen Raum zu erwarten sind. Kürzlich haben wir unser erstes Projekt in Panama unterzeichnet. Auch auf Brasilien, Kolumbien und Mexiko haben wir ein Auge. Wir analysieren stets neue Märkte und arbeiten daran, unsere globale Präsenz weiter auszubauen. Sie können also gespannt sein, welche Länder in der Sunbelt-Region in der Zukunft dazukommen.

Sind auch Sie daran interessiert, mit einer Investition den Klimaschutz zu unterstützen?

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