Neues Verfahren zur Einbehaltung der Kapitalertragssteuer

Liebe Anleger*innen,

Wir möchten Sie auf diesem Wege über eine Änderung bei den Zinszahlungen auf ecoligo.investments informieren.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden Ihre Kapitalerträge aus Ihren Investments ohne Abzug von Kapitalertragssteuern (Abgeltungssteuer) an Sie ausgeschüttet. Als Anleger waren Sie somit verpflichtet, diese Erträge im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung anzugeben und zu versteuern.

Mit Inkrafttreten der Änderung des § 52 Abs. 42 Satz 2 EStG ff. zum 01.01.2021 wird zukünftig bei allen an Sie ausgezahlten Kapitalerträgen die entsprechende Kapitalertragssteuer einbehalten. Sie erhalten somit ab sofort Ihre Zinsen unter Abzug der Kapitalertragssteuern ausgezahlt. Die entsprechenden Bescheinigungen für die abgeführten Steuern werden Ihnen im Folgejahr automatisch in Ihrem Benutzerkonto zur Verfügung gestellt. Diese können Sie bei der Erstellung Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung berücksichtigen.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider keine Freistellungsaufträge annehmen, da wir zum Freistellungsauftragskontrollverfahren nicht zugelassen sind und somit nicht an das Bundeszentralamt für Steuern angebunden sind. Wir prüfen derzeit, ob dies in Zukunft möglich ist und wir zukünftig Ihre Freistellungsaufträge annehmen können.

Möchten Sie sich von der Abführung der Steuern mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung freistellen, dann lassen Sie uns diese gerne zukommen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung richtet sich an Personen, deren Gesamteinkommen den gesetzlichen Grundfreibetrag nicht überschreitet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Als Privatperson können Sie bei Ihrem Finanzamt an Ihrem Wohnsitz im Ausland eine Bescheinigung über Ihre Ansässigkeit im Ausland beantragen.

Als Unternehmen können Sie bei Ihrem Betriebsfinanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des §44a Abs. 5 EStG vorliegen. Wenn uns bzw. der Emittentin diese Bescheinigung jeweils vorliegt, können Ihnen Ihre Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern ausgezahlt werden.

Sollten Sie sich von der Steuerabgabe bei Investitionen auf ecoligo.investments befreien lassen, sind Sie selbst für die korrekte Besteuerung der Kapitalerträge verantwortlich.

Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne jederzeit an unter [email protected]

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr ecoligo Team